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DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Für den Erhalt eines sicheren Betriebes gibt es zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Normen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Sie dient der Unfallverhütung und trat am 01. April 1979 in Kraft, zunächst unter dem Namen VBG 4 und BGV A3. Inhaltlich hat sich aber auch nach der Umbenennung in DGUV Vorschrift 3 nichts verändert. Gemäß §3 der DGUV Vorschrift 3 ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Prüfung durchzuführen. Die Kriterien, Abläufe und Fristen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel werden in Normen und Vorschriften klar geregelt und sollen Mitarbeiter, Kunden und das Unternehmen selbst vor Schaden schützen.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen auf Elektrosicherheit hin geprüft und entsprechend gekennzeichnet sowie die Prüfung dokumentiert werden. Die bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel greifenden Regeln sind in den VDE Normen festgelegt. Diese wurde von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern formuliert und veröffentlicht. Bei der Festlegung der Regeln wurde auf die sogenannten VDE Normen zurückgegriffen. Laut der DGUV Vorschrift 3 haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfung elektrischer Betriebsmittel regelmäßig erfolgt. Nur so kann festgestellt werden, ob sich die elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen eines Unternehmens in ordnungsgemäßem Zustand im Sinne der geltenden Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3, der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung befinden.

DGUV Vorschrift 3 legt fest wer prüfen darf

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel darf laut DGUV Vorschrift 3 nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchführen. Die befähigte Person muss eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert haben. Doch eine abgeschlossene Ausbildung allein ist nicht ausreichend. Zeitnah zum Ende der Ausbildung müssen auch entsprechende Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 gesammelt werden.  Darüber hinaus sind einschlägige Kenntnisse zum jeweils aktuellen Stand der Technik sowie der Normen und Vorschriften notwendig. Die Prüftechniker sind verpflichtet, dieses Wissen durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen aufzufrischen. Mehr zu dem Thema finden Sie auf der Seite "Wer darf prüfen".

Prüfarbeiten und -fristen laut DGUV Vorschrift 3

Laut der DGUV Vorschrift 3 muss die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in regelmäßigen, vorher festgelegten zeitlichen Abständen erfolgen. Auch soll sie vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen erfolgen. Prüfen nach DGUV Vorschrift 3 ist auch nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme angezeigt. So können eventuell entstehende Mängel und Gefährdungen rechtzeitig festgestellt und beseitigt werden. Auch liegt dem Arbeitgeber nach erfolgreicher Prüfung ein rechtssicheres Dokument vor, dass bescheinigt, das nach den Regeln der DGUV Vorschrift 3 geprüft wurde. Dies ist im Schadensfall von großer Wichtigkeit und dient als Nachweis der erfüllten Vorsorgepflicht bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

Kriterien für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel laut DIN VDE

Die DGUV Vorschrift 3 gibt keine genauen Angaben zu den Kriterien für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Diese werden von der DIN VDE geregelt. So gibt die DIN VDE 0701-0702 Auskunft über die Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte und über die Wiederholungsprüfung. Die DIN VDE 0105-100 beinhaltet Prüfkriterien zum Betrieb von elektrischen Anlagen. Die Sicherheit von Maschinen und die elektrische Ausrüstung von Maschinen wird wiederum in der DIN VDE 0113-1 behandelt.

Hohe Anforderungen an Prüftechniker und Prüfequipment

Die Eignung unserer Prüftechniker entspricht sämtlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3. Bei unseren Mitarbeitern handelt es sich um hoch qualifizierte Elektrofachkräfte, die alle Voraussetzungen der BetrSichV und TRBS erfüllen. Sie nehmen an regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungen teil und sind für die Prüfarbeiten mit hochwertigen Prüf- und Messgeräten ausgestattet. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität unseres Prüfservices und sprechen Sie uns für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Ihrem Unternehmen an!

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Link: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/1052/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel

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